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Anmeldeformular zur Hundeausstellung


Anmeldung zu der Hundeschau (Name der Schau bzw Schauen) bitte hier unbedigt eingeben


Datum und Ort der Ausstellung bitte eingeben


Anmeldung in nachstehender Klasse: Als Nachweis für CH- und Leistungs - Kl. FCG / IKU oder int. anerkannter Verband der IKU


Geschlecht


Hunderasse


Farbe des Hundes


Name des Hundes genau wie in der Ahnentafel (falls vorhanden)


Wurftag


Kürzel Verein und Zuchtbuchnummer


Eigentümer Name und Vormane


PLZ und Ort (ausserhalb Deutschland Länderkürzel dazugeben)


Strasse und Hausnummer


E-Mail


Telefonnummer


Meldegebühr Info


Mit den absenden stimme ich den Regeln der Ausstellungsordnung zu


Anmeldegebühr muss vor der Ausstellung entrichtet sein, die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung. Bitte überweisen Sie auf das Konto, der FCG Postbank München IBAN - DE89 7001 0080 0405 0248 06 und BIC - PBNKDEFF sollte jemand noch die alten Kontodaten benötigen hier ist ( BLZ 700 100 80 und Konto 405 024 806)


Sicherheitscode:





FCG – Ausstellungsordnung (AO)

 

§ 1  Auf der Ausstellung der FCG e. V. wird ausschließlich der Rassehund und nicht die Ahnentafel bewertet. Bei der Beurteilung des Hundes hat es keine Bedeutung ob und welche Ahnentafel vorgelegt wird.

 

§ 2   Entsprechend § 1 sind demnach alle Hunde auf einer Rassehundeausstellung der FCG willkommen.

§ 3   Zur Teilnahme an einer Rassehundeausstellung ist keine Mitgliedschaft der FCG e.V. oder in einem anderen Verein notwendig.

 

§ 4   Es sind zu einer Ausstellung neben den Hund unbedingt mitzubringen: Die Ahnentafel, die bisherigen Bewertungen und Titel sowie ein gültiges Impfzeugnis(EU-Pass), wobei die Tollwutimpfung mindestens 4 Wochen und nicht älter als 1 Jahr bzw. nach Herstellerangaben sein darf Teilnehmer aus dem Ausland erfragen die gesetzlichen Bestimmungen beim Veterinäramt oder bei der FCG. Kranke, krank aussehende oder stark mit Ungeziefer befallene Hunde werden von der Ausstellung zurückgewiesen. Bitte achten und schützen Sie hitzige Hündinnen, tragende Hündinnen dürfen nicht ausgestellt werden. Versorgen Sie Ihren Hund mit Wasser und Futter und führen Ihn auch aus.

 

§ 5   Nur bei termingerechter Anmeldung erfolgt eine Eintragung im Ausstellungskatalog.

§ 6   Jeder Aussteller soll sich in der Nähe seines Ringes aufhalten, sonnst, droht der Verlust des Anspruchs auf Rangwertung.

§ 7   Der Aussteller hat bis zu Ausgabe der Pokale und Urkunden am Ausstellungsgelände bzw.

in der Ausstellungshalle zu verbleiben. Verlässt er das Ausstellungsgelände oder Halle, so verfällt sein Anspruch auf die Bewertung, Urkunde und Pokal.

 

§ 8    Für alle Schäden, die der Aussteller oder sein Hund auf dem Ausstellungsgelände anrichtet, haftet der Aussteller / Hundebesitzer oder Vorführer selbst entsprechend dem BGB.

 

§ 9    Richterurteile sind unanfechtbar, formelle Fehler sind der Ausstellungsleitung zu melden.

§ 10  Den Anordnungen der Ausstellungsleitung und den Richter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können die Entfernung aus dem Ausstellungsgelände und den Anspruch auf Berichte und Preise nach sich ziehen.

 

§ 11  Kann im Falle von Gründen, auf die, die FCG e.V. keinen Einfluss hat, die Ausstellung nicht durchgeführt werden, so ist bei Bedarf die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil des Nenngeldes zur Abdeckung der entstandenen Unkosten zu verwenden. Ist der Veranstalter, ohne dass ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit träfe, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Veranstalter haftet nicht für nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Personen – Tier - Sach- oder Vermögensschäden. Wir weisen darauf hin, gemäß der (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO) das jeder Hundehalter und Aussteller für die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu achten hat. Jeder Hundehalter/Besitzer haftet alleinig und bestätigt das mit der Unterschrift bzw. mit dem Absenden der Anmeldung.

 

§ 12  Das Werben, Auflegen und Verteilen von Flugblättern, Flyer, Veranstaltungshinweisen u.s.w.  muss schriftlich beantragt sein. Es bedarf einer schriftlichen Genehmigung, die mitzuführen ist. Bei einer nicht Einhaltung, werden die üblichen Werbegebühren in Rechnung Gestellt. Alle gemachten Bilder auf einer Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht des Veranstalters

 

 § 13  Sämtliche Ausstellungsereignisse (wie Siegertitel, Berichte von  Teilnehmer, Besitzer, Hundehalter und Hundenamen – Tagessieger - Urkunden- u.s.w) können von der FCG e.V.  in Print und Bilddateien frei Verwendet und veröffentlicht werden. Die Freigabe wird mit der Teilnahme und/oder dem Besuch der Veranstaltung automatisch vom Aussteller oder Besucher erteilt.

 

     Jeder Aussteller und Besucher erkennt mit betreten des Ausstellungsgeländes die obenstehend vom

     Veranstalter formulierte Ausstellungsordnung und den Haftungsausschluss an.

 

                                Föderation Canis Germany e.V.